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Deklaration der Souveränität und des Rechtes auf Selbstbestimmung des katalanischen Volkes

Präambel

 

Das katalanische Volk hat im Laufe seiner Geschichte seinen kollektiven Wunsch nach Selbstbestimmung mit dem Ziel, seinen Fortschritt und seinen Wohlstand Chancengleichheit für alle Bürger voranzubringen und dabei dessen Kultur und kollektive Identität zu stärken, auf demokratische Art und Weise zum Ausdruck gebracht.

 

Die Selbstbestimmung Kataloniens ist in den historischen Rechten des katalanischen Volkes, in dessen historischen Institutionen und der Rechtstradition begründet. Der katalanische Parlamentarismus hat seine Wurzeln im Mittelalter, in den Versammlungen zum Frieden und Waffenstillstand und des fürstlichen Hofes.

 

Im 14. Jahrhundert wurde die Diputació General, oder auch Generalitat, gegründet und erlangte immer mehr Autonomie bis sie im 16. und 17. Jahrhundert als Regierung des Prinzipats Katalonien agierte. Der Fall Barcelonas im Spanischen Erbfolgekrieg 1714 führte zur Anullierung der katalanischen Rechte und der Autonomie durch die Nueva-Planta-Dekrete.

 

Dieses historische Schicksal ist mit anderen Regionen geteilt worden und verbindet sie somit durch einen gemeinsamen linguistischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund, mit der Intention, diesen zu stärken und die gegenseitige Anerkennung zu fördern.

 

Im 20. Jahrhundert war der Wunsch nach Selbstbestimmung eine Konstante für die Katalanen. Die Gründung der katalanischen Mancomunitat war ein erster Schritt zur Wiedererlangung der Autonomie, der allerdings unter der Diktatur Primero de Riveras wieder rückgängig gemacht wurde. Mit der Ausrufung der zweiten Spanischen Republik wurde ebenfalls eine katalanische Regierung mit dem Namen Generalitat de Catalunya konstituiert und diese mit einem Autonomiestatut ausgestattet.

 

Die Generalitat wurde abermals im Jahr 1939 durch General Franco, der eine Diktatur installierte, die bis 1975 dauern sollte, abgeschafft. Die Diktatur erlebte einen aktiven Widerstand durch die katalanische Öffentlichkeit und die Regierung. Einer der Meilensteine im Kampf für die Freiheit war die Gründung der Versammlung Kataloniens (Assemblea de Catalunya) im Jahr 1971 vor der Wiedereinführung der Generalitat, zunächst auf provisorischer Basis, mit der Rückkehr ihres Präsidenten aus dem Exil 1977. Während der demokratischen Transition, im Kontext des neuen Autonomiesystems, welches durch die Spanische Verfassung von 1978 definiert worden ist, befürworteten die Katalanen das katalanische Autonomiestatut durch ein Referendum 1979 und 1980 wurden die ersten Wahlen zum Parlament von Katalonien abgehalten.

 

In den letzten Jahren hat eine Mehrheit der politischen und sozialen katalanischen Kräfte auf dem Weg zur Stärkung der Demokratie die Transformation der politischen und rechtlichen Strukturen gefordert. Der jüngste Versuch, zum Ausdruck gebracht durch den Reformprozess des katalanischen Autonomiestatuts wurde 2005 durch das Parlament von Katalonien angestoßen. Die Schwierigkeiten und Hindernisse, die die Institutionen des spanischen Staates in den Weg gelegt haben, unter ihnen insbesondere die Entscheidung des Verfassungsgerichtes 31/2010, negieren die demokratische Evolution der kollektiven Forderung des katalanischen Volkes und schufen die Voraussetzung für eine Regression der Autonomie, die sich heute mit völliger Klarheit in politischen, rechtlichen, finanziellen, sozialen, kulturellen und linguistischen Aspekten niederschlägt.

 

Auf verschiedene Art und Weise hat das katalanische Volk den Willen, die aktuelle Blockade durch den spanischen Staat zu überwinden, ausgedrückt. Die massiven Demonstrationen am 10. Juni 2010 unter dem Motto „Wir sind eine Nation“ und am 11. September 2012 unter dem Motto „Katalonien, ein neuer Staat in Europa“ sind Bekundungen der Bürgerschaft gegen den fehlenden Respekt vor den Entscheidungen des katalanischen Volkes.

 

Mit dem 27. September 2012, gemäß der Resolution 742/IX, hat das Parlament von Katalonien die Notwendigkeit, dass das katalanische Volk frei und demokratisch seine gemeinsame Zukunft mit einer Volksbefragung entscheidet, konstatiert. Die letzten Wahlen zum Parlament Kataloniens am 27. November 2012 haben diesen Willen in klarer und entschiedener Form ausgedrückt und bestätigt.

 

Um diesen Prozess weiter fortzuführen, erklärt das Parlament von Katalonien, in der ersten Sitzung der 10. Legislatur zusammengekommen und in Vertretung des in den letzten Wahlen demokratisch ausgedrückten Willens der katalanischen Bürger, folgendes:

 

Deklaration der Souveränität und des Rechtes auf Selbstbestimmung des katalanischen Volkes

 

In Übereinstimmung mit dem demokratisch durch das katalanische Volk ausgedrückten Mehrheitswillen, beschließt das Parlament von Katalonien den Beginn des Prozesses um das Recht zur Selbstbestimmung auszuüben, sodass die Bürgerinnen und Bürger Kataloniens über ihre gemeinsame politische Zukunft im Einvernehmen mit den folgenden Prinzipien entscheiden können:

 

Souveränität. Das katalanische Volk besitzt, begründet durch die demokratische Legitimität, politische und juristische Souveränität.

 

Demokratische Legitimität. Der Prozess der Ausübung der Selbstbestimmung wird gewissenhaft demokratisch sein, insbesondere indem die Pluralität der Meinungen mittels Dialog und Reflexion in der katalanischen Gesellschaft gewährleistet wird. Es ist das Ziel, dass das resultierende Ergebnis der Ausdruck des Willens der Mehrheit ist, der die grundlegende Basis für das Recht auf Selbstbestimmung sein wird.

 

Transparenz. Alle nötigen Hilfsmittel werden zur Verfügung gestellt, so dass die gesamte Bevölkerung und die ganze Gesellschaft Kataloniens über das notwendige Wissen und alle Informationen zum Prozess der Selbstbestimmung verfügen und zur aktiven Teilnahme an diesem Prozess angeregt werden.

 

Dialog. Katalonien wird einen Dialog sowie Verhandlungen mit dem spanischen Staat, den europäischen Institutionen und der internationalen Gemeinschaft aufnehmen.

 

Soziale Kohäsion. Die soziale und territoriale Kohäsion des Landes wird gewährleistet werden, sowie auch der von der katalanischen Gesellschaft oftmals geäußerte Wille, eine Katalonien als ein gemeinsames Volk zu erhalten.

 

Europäismus. Die Gründungsprinzipien der Europäischen Union werden verteidigt und gefördert werden, insbesondere die grundlegenden Bürgerrechte, die Demokratie, der Wohlfahrtsstaat, die Solidarität mit anderen Völkern Europas sowie der wirtschaftliche, soziale und kulturelle Fortschritt.

 

Legalität. Alle existierenden rechtlichen Rahmen werden genutzt werden um die Demokratie zu stärken und das Entscheidungsrecht auszuüben.

 

Die Hauptrolle des Parlaments. Das Parlament von Katalonien, als Institution, die das Volk von Katalonien vertritt, nimmt eine Hauptrolle bei diesem Prozess ein. Deswegen wird es notwendig sein, die Mechanismen und Dynamiken des Prozesses, der dieses Prinzip gewährleisten soll, zu definieren und zu präzisieren.

 

Teilnahme. Das Parlament von Katalonien und die Regierung der Generalitat müssen durch den gesamten Prozess hinweg aktive Teilnehmer sein, dies auf lokaler Ebene, in einer größtmöglichen Anzahl an politischen Kräften, wirtschaftlichen und sozialen Elementen als auch kulturellen und bürgerlichen Organisationen unseres Landes. Darüber hinaus müssen sie die Mechanismen, welche dieses Prinzip gewährleisten, bestimmen.

 

Das Parlament von Katalonien ermutigt alle Bürger, eine aktive Rolle in diesem demokratischen Prozess hin zum Recht zur Selbstbestimmung des katalanischen Volkes einzunehmen.

 

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