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Gefängnis ohne Urteil, vorzeitige Bestrafung. Ein Sonderfall?

Solange wir nicht vor einer tiefgreifenden Veränderung der Untersuchungshaft stehen, werden wir weiterhin zeigen, dass es unschuldige Menschen im Gefängnis gibt.

Jordi Sànchez / Joaquim Forn / Jordi Turull / Josep Rull – Gefängnis von Lledoners, Katalonien, 21. Oktober 2018

Vor einem Jahr wurden die ersten vorläufigen Haftstrafen für verschiedene Mitglieder Bürgerinitiativen sowie für die Regierung von Katalonien und die Präsidentin des Parlaments verhängt. Viele Tage, viele Stunden in Gefangenschaft, ohne verurteilt worden zu sein, ohne beurteilt worden zu sein, ohne von der Justizbehörde in der Sache vernommen worden zu sein.

Sicherlich hatten wir verschiedene Möglichkeiten, vor dem Untersuchungsrichter oder sogar vor der Berufungskammer des Obersten Gerichtshofs zu erscheinen, aber nur, um über die Anträge auf Freilassung, die Unangemessenheit der Aufrechterhaltung der Situation der Untersuchungshaft zu diskutieren und nie auf den Grund zu gehen, weder zur Verteidigung unserer Handlungen noch zum Beweis unserer Unschuld.

In der vollen Überzeugung unserer Unschuld, da es keine Gewalttaten gab, der Legitimität unseres politischen Handelns und der Verteidigung von Ideen mit demokratischen und friedlichen Mitteln, sagen wir, dass man uns ohne Gerichtsurteil die Freiheit entzieht, was die Unschuldsvermutung verletzt.

Über den persönlichen Schaden hinaus, den diese Situation verursacht, über das Leiden der Angehörigen hinaus – den Verlust der Bindung an minderjährige Kinder und Eltern – bedeutet die Unterwerfung unter diese vorgezogene, außergewöhnliche und unverhältnismäßige Strafe einen Verstoß gegen das System der gerichtlichen Garantien, von dem offensichtlich nicht nur die im Sonderfall des Obersten Gerichtshofs untersuchten, sondern mehr als 7.000 Menschen im spanischen Staat betroffen sind, die sich in der gleichen Situation befinden. Eine Maßnahme, die als Ausnahme konzipiert wurde, betrifft einen sehr hohen Prozentsatz der 60.000 Häftlinge im Staat.

Einige von uns waren in Untersuchungshaftanstalten. Wir haben die Gefangenschaft mit Dutzenden von Menschen geteilt, die bis zu vier Jahre darauf warten, vor Gericht gestellt zu werden. Wir waren direkte Zeugen von Verurteilungen ohne Gerichtsverfahren durch Untersuchungshaft, buchstäbliche Aufbewahrung von Menschen, die aus dem Zusammenbruch der Justiz und einer sehr mangelhaften Funktionsweise resultieren, die letztendlich das Grundrecht auf Freiheit, auf Unschuldsvermutung oder auf wirksamen Rechtsschutz verletzen. Eine Schande, die alle Bürger anfechten sollten.

Der Ermessensspielraum, der den Untersuchungsrichtern zur Verfügung steht, um die Inhaftierung zu verfügen oder Anträge auf Freilassung zu lösen, ist extrem hoch. Dieser Ermessensspielraum, das Fehlen einer Verordnung, die Annahmen regelt und bestimmte geregelte Anforderungen festlegt, steht im Widerspruch zum Schutz des Grundrechts auf Freiheit, dem Pfeiler jeder fortschrittlichen Demokratie.

Es sei daran erinnert, dass die Untersuchungshaft nur dann angeordnet werden darf, wenn sie objektiv notwendig ist, und es keine anderen, das Freiheitsrecht weniger belastende Maßnahmen gibt, mit denen die gleichen Ziele wie bei der Untersuchungshaft erreicht werden können.

Und die Frage ist folgende: Wenn man glaubt, dass es, wie in den verschiedenen Urteilen des Obersten Gerichtshofs zum Ausdruck kommt, eine Fluchtgefahr gibt (eine Gefahr, die wegen des Verhaltens derjenigen von uns, die inhaftiert sind, schwer einzuschätzen ist, die alle gerichtlichen Anordnungen pünktlich und streng befolgt haben), gibt es dann keine Maßnahmen im 21. Jahrhundert, um die Beseitigung dieser Gefahr zu gewährleisten? Die Antwort ist klar. Sie gibt es.

Was die strafrechtliche Wiederholung betrifft, so sind unsere souveränen Ideen eines der von Richter Llarena genannten Motive, das Verbleiben im Gefängnis zu rechtfertigen, eine Ideologie, die koexistiert „in einem politischen Kontext, in dem es keine Gewissheit gibt, dass die Absicht, die Unabhängigkeit Kataloniens zu erreichen, verschwunden ist“.  Mit anderen Worten, wir befinden uns wegen unserer politischen Ideen in Haft, weil wir nicht auf das Recht Kataloniens auf Selbstbestimmung verzichten.

Der Entzug der Freiheit von Untersuchungshäftlingen schränkt auch unsere Verteidigungsinstrumente und -mechanismen ein. Nicht nur, weil die angesammelten Monate eine Delle in unserem Körper und Geist verursachen, sondern weil sie die Kräfte aus dem Gleichgewicht bringen. Die Ankläger (Staatsanwaltschaft, VOX und die spanische staatliche Anwaltschaft) werden den Prozess unter ganz anderen Bedingungen vorbereitet haben als unsere, ohne zeitliche Begrenzung, ohne Beschränkung der Instrumente, ohne technische Einschränkungen. Dies ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Eine Ermessensentscheidung eines Untersuchungsrichters wirkt sich daher auf den ersten Blick direkt auf vier Grundrechte aus: Freiheit, Unschuldsvermutung, Gleichheit und das Recht auf ein faires Verfahren. Wenn Außergewöhnlichkeit zur Gewohnheit wird, wird die Anwendung der Untersuchungshaft zum Missbrauch.

Bis eine neue Verordnung, eine tiefgreifende Änderung in der Konzeption dieser Freiheitsberaubung, bevorsteht, werden wir weiterhin, wann immer wir die Möglichkeit haben, zeigen, dass es Unschuldige im Gefängnis gibt, dass wir mit dieser vorweggenommenen Strafe, der wir ausgesetzt sind, nicht zufrieden sind, und schließlich werden wir am Ende das Scheitern des Systems beweisen, wenn ein Freispruch gefällt wird. Damit wird der erlittene Schaden sicherlich nicht ausgeglichen, aber es ist wahrscheinlich, dass ähnliche Situationen in Zukunft vermieden werden.

Dieser Artikel erschien zuerst am 26.10.2018 in spanischer Sprache in eldiario.es unter:

https://www.eldiario.es/tribunaabierta/Prision-sentencia-pena-anticipada-excepcionalidad_6_829127090.html

 

 

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