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Spanien will katalanische Parlamentsdebatte verbieten

Madrid droht wegen der Einleitung des Prozesses in Richtung Unabhängigkeit mit Suspendierung der Autonomie und Guardia Civil

Ralf Streck

veröffentlicht am 7.11.2015 an der Telepolis.

Der Showdown in Katalonien ist nun auf Montag verschoben, denn das spanische Verfassungsgericht (TC) hat sich nicht dazu hinreißen lassen, sogar eine Debatte im katalanischen Parlament zu verbieten. Ein solches Vorhaben klingt absurd und auch das erinnert eher an die Zeiten der Franco-Diktatur. Doch genau das hatten die beiden großen spanischen Parteien und der rechte Newcomer Ciudadanos (Bürger) beim höchsten Gericht des Landes beantragt. Mit der in Madrid regierende Volkspartei (PP) von Ministerpräsident Mariano Rajoy hatten auch die Ciudadanos und die oppositionellen Sozialisten (PSOE) das höchste Gericht angerufen, um die am Montag geplante katalanische Parlamentssitzung und Abstimmung zu verbieten.

Bis zum Donnerstagnachmittag war unklar, ob sich das TC tatsächlich auch zu diesem Schritt hinreißen lässt. Denn bisweilen verstößt das Gericht gegen die Verfassung, die es schützen soll, oder gegen internationale Rechtsnormen, wenn es die großen Parteien und die Staatsräson fordern. Das zeigte sich beim illegalen Verbot von Zeitungen, Folter, illegale Verlängerung von Haftstrafen oder Zwangsräumungen. Immer wieder müssen der Europäische Gerichtshof in Luxemburg oder der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg einschreiten, um massive Verstöße gegen zentrale Rechtsgrundsätze zurechtzurücken, die das spanische Verfassungsgericht abgenickt hat.

Es dürfte die massive internationale Kritik der letzten Jahre gewesen sein, die die TC-Richter nun einstimmig davon abhielt, sogar präventiv eine Debatte im Parlament und die geplante Abstimmung zu verbieten, nur weil über etwas gesprochen und abgestimmt werden soll, was spanischen Nationalisten den Schlaf raubt. Doch beim Gericht, das von Richtern dominiert wird, die von der konservativen PP entsandt wurden, versuchte man nun den Mittelweg. Zunächst wurde der Antrag der drei Parteien am Donnerstagmorgen angenom,men, aber das geforderte Verbot als „vorsorgliche Maßnahme“ wurde am Nachmittag abgelehnt.

Weiterlesen: http://m.heise.de/tp/artikel/46/46499/1.html

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